Gefährliche Gegenstände
Aus Sicherheitsgründen verbieten die Gesetze aller Länder die Mitnahme folgender Gegenstände im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck:
Aktenkoffer mit eingebauter Alarmanlage
Explosivstoffe, Feuerwerkskörper, Fackeln
Behälter mit Gasen, beispielsweise Reizgase, Selbstverteidigungsspray, Campingkocher
Behälter mit entflammbaren Flüssigkeiten, z. B. Feuerzeugbenzin, Farben, Lacke, Reinigungsmittel
leicht entzündliche Stoffe, z. B. Streichhölzer
Substanzen, die bei Kontakt mit Wasser entflammbare Gase entwickeln
Oxidierende Stoffe, z. B. Bleichpulver, Superoxid
Giftige (toxische) und ansteckende Stoffe, z. B. Quecksilber, Bakterien- und Viruskulturen
Radioaktive Stoffe und Gegenstände
Ätzende Stoffe, z. B. Säuren, Laugen/Basen, Nassbatterien
Stark magnetische Materialien
Benzinbetriebene Geräte und Werkzeuge, die bereits kleinste Mengen Benzin enthalten haben (z.B. für Test.